Zwei Gerichte – in BONN und in KÖLN – hatten den Klägern recht gegeben. Ich gehe davon aus, dass man sich dort die Urteilsfindung nicht leicht gemacht hat. Die nunmehrige Entscheidung des BGH in KARLSRUHE ist ein Schlag ins Gesicht aller Anwohner der Einflugschneisen! Besonders die Einführung des Rechtsbegriffs der “fingierten” Planfeststellung ist in der deutschen Rechtsprechung ein absolutes Novum! 1959(!) war der Flugplatz WAHN ein – von mir so genannter – “Bauernflugplatz”, auf dem hin und wieder mal ein paar Flugzeuge landeten. Das störte seinerzeit niemanden; die Entwicklung zum Flughafen KÖLN/BONN – auch zum Luftfrachtdrehkreuz – war damals nicht voraus zu sehen. Dazu kommt, dass viele der heutigen Fluglärmerleider zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht in LOHMAR ansässig waren. Wie hätten sie denn dann ihre Rechte geltende machen können? Ich selbst habe in LOHMAR-Wahlscheid an der Einflugschneise der Querwindbahn 1972 ein Reihenhaus erworben. Mir wurde damals amtlich bescheinigt, dass dies eine “fluglärmfreie Zone” sei, das war d i e Voraussetzung für ein Wohnungsbaudarlehen des Bundes!
Sicherlich kann man den Flughafen nicht wegdiskutieren bzw. wegklagen, jedoch könnte man – wie wir als Lohmarer FDP es seit Jahren vertreten – durch Änderungen bei An- u. Abflugverfahren den Fluglärm mindern. Den Menschen, die dann immer noch besonders leiden müssen, müsste man in der Tat eine Entschädigung zukommen lassen, denn sie konnten vor Jahren beim Erwerb – bzw. dem Bau – ihres Hauses nicht absehen, wie viele Flugzeuge in welcher Höhe in Zukunft über ihr Dach donnern würden. Den Karlsruher Richtern müsste man mal ein paar Nächte in einem solchen Haus zumuten, vielleicht würden sie dann ihre Entscheidung erneut “fingieren”!
Im übrigen würde ich – wäre ich Kläger – die Angelegenheit bis nach Strassburg vor den Europäischen Gerichtshof tragen, um zu sehen, ob dort auch mit “fingierten” Beschlüssen neues Recht geschaffen wird.