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Schwarz-Grüne Landtagsmehrheit lässt Bürgermeisterin im Regen stehen

Durch eine Gesetzesänderung zur Grundsteuer B soll den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, durch Festlegung unterschiedlicher Hebesätze für Wohngrundstücke einerseits und Nichtwohngrundstücke andererseits den räumlich strukturellen Besonderheiten zwischen den Kommunen Rechnung zu tragen.

Die Bürgermeister/-innen des Rhein-Sieg-Kreises lehnten die geplante Vorhaben in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Wüst ab. Der Rat der Stadt Lohmar schloss sich einstimmig in einer Resolution der Kritik der kommunalen Spitzenverbände an.

Sie forderten, dass das Land differenzierte Hebesätze für Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien vorgibt.

Die Bürgermeister sind insb. gegen die Gesetzesänderung, weil sie zu einer erheblichen administrativen Mehrbelastung und Risiken in der zeitgerechten Umsetzung für die Verwaltungen führen wird. Auch dürfen die zeitlichen und finanziellen Risiken für die Umsetzung nicht auf die Kommunen abgeladen werden.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des Rates räumt der Gesetzentwurf die massiven Bedenken der kommunalen Familie gegen optional differenzierende Hebesätze im Ergebnis in keiner Weise aus, sondern verstärkt sie im Gegenteil noch (im einzelnen s. Ratsinformationssystem, 22. Sitzung des Rates am 25.06.2024, TOP 14).

Trotz der nachvollziehbaren Bedenken hat der Landtag die Gesetzesänderung beschlossen.

Der bei den Bürgermeister/-innen herrschende Eindruck, dass die fortgesetzte Geringschätzung der kommunalen Ebene für unsere Demokratie durch Bund und Land hier eine Fortsetzung findet, bestätigt sich.

Auch wird ihre Einschätzung geteilt, dass sie das Marketing “Erhöhung der Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen” vor diesem Grund als blanken Hohn empfinden und sie Recht haben, wenn sie schreiben, dass es in Wirklichkeit darum geht, Risiken zu verlagern, die man selber nicht nehmen will, getreu dem Motto: “Seid nicht feige Leute, lasst mich hinter den Baum!”

Die FDP-Landtagsfraktion sprach sich ohne Erfolg gegen die Gesetzesänderung aus.

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