Verpackungssteuer auf Einwegartikel
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27.11.2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Stadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer zurückgewiesen.
Die Stadt Tübingen erhebt seit dem 01.01.2922 eine Verpackungssteuer. Sie betrifft den Verbrauch von Einweg-Verpackungen, Einweg-Geschirr und Einweg-Besteck (Einwegartikel), sofern die Speisen und Getränke darin für den unmittelbaren Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden.
Die Steuer beträgt netto 0,50 Euro für Einweg-Verpackungen ( z.B. Kaffeebecher), 0,50 Euro für Einweg-Geschirr (z.B. Pommesschalen), 0,20 Euro für Einweg-Besteck und andere Hilfsmittel (z.B. Trinkhalm oder Eislöffel). Hinzu kommt Umsatzsteuer von 7 bzw. 19 v.H..
Die Steuer soll den Verkauf von Einwegartikeln reduzieren (Lenkungswirkung).
Ist dieses Modell auch für Lohmar denkbar?
Auf der einen Seite führt eine Verpackungssteuer zu einer zusätzlichen Belastung für uns Bürgerinnen und Bürger, die Bäckereien, Metzgereien, Tankstellenshops, Gastronomie usw. Auf der anderen Seite haben wir alle haben ein Interesse an einer sauberen Stadt und dem Schutz der Umwelt.
Was halten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von einer Verpackungssteuer nach dem Vorbild des Tübinger Modells?
Folgende Fragen sollen Ihnen bei der Meinungsfindung helfen:
1. Sind Einwegartikel in Lohmar ein Problem?
2. Würde eine Verpackungssteuer eine spürbare Lenkungswirkung entfalten?
3. Könnte eine Reduktion von Einwegartikeln auch durch weniger eingreifende Maßnahmen, z.B. Mehrweglösungen, erreicht werden?
4. Welcher zusätzliche sächliche und personelle Bedarf für die Einführung und Erhebung entstünde für die Stadt?
5. Welche bürokratischen und finanziellen Auswirkungen hätte eine Verpackungssteuer bei den Betroffenen (insb. Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern)?
Die FDP ist an ihrer Meinung interessiert. Schreiben Sie unserem Vorsitzenden Norbert Kicinski, Parkstr. 1, 53797 Lohmar oder norbertkicinski@aol.com.