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Klage gegen Änderung der Verteilung der Ratssitze verhandelt

Am 08. 04.2025wird der Verfassungsgerichtshof NW über die Klage u.a. der FDP (vgl. Stadtecho Lohmar v. 20.12.2024, S. 31) gegen den Landtag NW wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes verhandeln.

Der Landtag hatte auf Antrag von CDU, Grünen und SPD beschlossen, erstmals bei der Kommunalwahl 2025 bei der Verteilung der Ratssitze das bisherige Divisorverfahren mit Standardrundung durch das Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich zu ersetzen (vgl. auch Stadtecho Lohmar v. 12.07.2024, S. 14).

Nach Auffassung der FDP erschweren es die Änderungen, ein Mandat zu bekommen und eine Fraktion zu bilden. Die Änderung benachteilige kleine Parteien systematisch und massiv.

Die Wissenschaftler Behnke und Oelbermann weisen in ihrem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten nach, dass die FDP zum Beispiel 135 Sitze weniger in kommunalen Vertretungen hätte, wäre schon bei der vergangenen Kommunalwahl das neue Verfahren angewandt worden. Dagegen hätten vor allem die SPD und CDU profitiert. Die SPD hätte 132 Sitze und CDU sogar 324 mehr Mandate. Auch die Zahl der Fraktionen wäre geringer. Behnke spricht in Anlehnung an die Bibel von dem “Matthäus-Effekt”: “Wer hat, dem wird gegeben.”.

Nach Auffassung des Landtags verhindere die Neuregelung Rundungsgewinne kleinerer Parteien und bewege sich innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums bei der Ausgestaltung des Wahlrechts.

Eine Entscheidung wird es in dem Verhandlungstermin am 08.04.2025 noch nicht geben, sondern nach Mitteilung des Gerichts in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.

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