Verfassungsgerichtshof kippt die Änderung der der Verteilung der Ratssitze!
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat am 20.05.2025 die Änderung der Verteilung der Ratssitze bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 für verfassungswidrig erklärt.
Der FDP Landeschef Henning Höne begrüßte das Urteil: “Das schwarz-rot-grüne Machkartell wurde gestoppt – die Gewinner sind die Wählerinnen und Wähler.”
Der Landtag hatte auf Antrag der CDU, Grünen und SPD am 04.07.2024 beschlossen, erstmals bei der Kommunalwahl im Herbst 2025, bei der Verteilung der Ratssitze das bisherige Divisorverfahren mit Standardrundung durch das Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich zu ersetzen (vgl. auch Stadtecho Lohmar v. 12.07.2024, S. 14).
Nach Auffassung der FDP erschwerte das neue Verfahren, ein Mandat zu bekommen und eine Fraktion zu bilden. Die Änderung benachteilige kleine Parteien systematisch und massiv. Die FDP und andere Parteien hatten daher gegen die Änderung geklagt (vgl. Stadtecho Lohmar 20.12.2025, S. 31)
Die FDP hatte in der mündlichen Verhandlung am 08.04.2025 die Benachteiligung der FDP gutachtlich belegt (vgl. Stadtecho Lohmar 11.04.2025, S. 21).
Mit Erfolg. Der Verfassungsgerichtshof hat der FDP in allen Punkten Recht gegeben. Es ist nun sichergestellt, dass die FDP Lohmar als kleine Partei bei der Wahl nicht benachteiligt wird.
Der Ball liegt nun wieder beim Landtag. Er muss die Verteilung der Ratssitze verfassungskonform regeln, indem er z.B. das bisherige Verfahren wieder in Kraft setzt.