Massive Mehrbelastungen ab 2026
1. Mehrbelastung wegen Neubewertung
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mussten die Grundstücke neu bewertet werden.
Die vom Bund (CDU/CSU und SPD) reformierte Grundsteuer wurde vom Rat der Stadt Lohmar zum 01.01.2025 aufkommensneutral umgesetzt.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil bleibt. Dies ist aber nicht unbedingt belastungsneutral. Es kann daher im Einzelfall dazu kommen, dass jemand weniger oder in gleicher Höhe oder mehr an Grundsteuer als bisher zahlt.
Im Falle einer Höherbewertung – was die Regel sein dürfte, weil die Grundstücke bisher nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt wurden – zahlen Grundstücksbesitzer/Mieter (wegen Überwälzung der Grundsteuer) trotz Aufkommensneutralität mehr Grundsteuer.
2. Mehrbelastung wegen Nichtdifferenzierung bei den Hebesätzen
Der Rat in der Sitzung 11.12.2024, den Empfehlungen der Bürgermeisterin folgend mit den Stimmen der Koalition (Grüne, SPD, UWG) und der CDU bei Gegenstimmen der FDP beschlossen, nicht zwischen Wohngrundstücken (wie Einfamilien- und Zweifamilienhäuser) und Nichtwohngrundstücken (insb. Geschäftsgrundstücke und unbebaute Grundstücke) zu differenzieren, sondern einen einheitlichen Hebesatz von 782 v.H. anzuwenden.
Bei einer Differenzierung hätten die aufkommensneutralen Hebesätze für Wohngrundstücke 744 v.H. und für Nichtwohngrundstücke 990 v.H. betragen.
Die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes führt zu einem ungerechten Ergebnis. Eigentümer von Wohngrundstücken/Mieter, die jetzt schon stark belastet sind, werden noch stärker belastet, während Eigentümer von Nichtwohngrundstücken entlastet werden.
Die Verwaltung selbst räumte ein, dass eine differenzierende Hebesatzregelung Chancen für eine gerechtere und lokal angepasste Steuerpolitik bietet. Jedoch überwog offensichtlich die Angst vor möglichen rechtlichen, aber insbesondere finanziellen Auswirkungen, vor denen in einem vom Städtetag NRW in Auftrag gegebenen Gutachten gewarnt wurde.
Die FDP-Fraktion teilte diese Sorgen nicht. Insbesondere verstößt eine Differenzierung nicht zwangsläufig gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Eine Reihe von Städten, z.B. Bonn, haben sich trotz dieser Warnung für eine Differenzierung entschieden (vgl. Stadtecho Lohmar v. 14.02.2025, S. 22). Mehrfache Anfragen der FDP-Fraktion bei der Stadt Bonn nach Klagen gegen die Nichtdifferenzierung blieben bisher leider unbeantwortet.
Im Wahljahr 2025 wird die Grundsteuer aufkommensneutral – bei Inkaufnahme der mit der Nichtdifferenzierung verbundenen Ungerechtigkeit – umgesetzt.
Grundstücksbesitzer/Mieter, die bereits durch eine höhere Bewertung schon stärker belastet werden, werden durch die Nichtdifferenzierung bei den Hebesätzen ein weiteres Mal zur Kasse gebeten.
Allerdings nahm der Rat einstimmig folgenden Antrag der CDU an: “Wenn im Jahre 2025 eine rechtssichere Anwendung eines differenzierten Hebesatzes möglich ist, strebt der Rat der Stadt Lohmar für 2026 und die folgenden Jahre eine Hebesatzdifferenzierung an.”
3. Mehrbelastung wegen der massiven Anhebung der Hebesätze
Nach der Wahl also für 2026 und 2027ff. hat die Bürgermeisterin bereits im Haushalt 2024/2025 massive Erhöhungen der Hebesätze fest eingeplant, und zwar für 2026 von 790 v.H. auf 900 v.H. und für 2027ff. von 790 v.H. auf 1.200 v.H., d.s. Erhöhungen um rd. 14 v.H. bzw. 52 v.H. bezogen auf den Hebesatz von 790 v.H..


