Gewissenhaftere Einlasskontrolle von Haas wäre angezeigt gewesen
Unserem sachkundigen Bürger Achim Haas wurde von der Bürgereisterin der Zutritt zur Sitzung des Sonderausschusses (SoA) Donrath am 25.01.2022 verwehrt, weil er angeblich einen negativen Corona Testnachweis nicht vorweisen konnte (vgl. Stadtecho Lohmar vom 04.02.2022, S. 15).
Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme der Bürgermeisterin hat die FDP durch die Kommunalaufsicht beim Kreis prüfen lassen.
Die Kommunalaufsicht hat die Bürgermeisterin zu dem Ausschluss von Haas um Stellungnahme gebeten.
Nach den Ausführungen der Bürgermeisterin sei der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung die von Herrn Haas mit E-Mail vom 21.01.2022 dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises und nachrichtlich dem Ordnungsamt der Stadt Lohmar zur Kenntnis gegebene lnformation über seinen negativen PCR-Test nicht bekannt gewesen. Dies erklärt sie mit der unvorhergesehenen Abwesenheit des städtischen Mitarbeiters und der insoweit unglücklicherweise unterbliebenen Aktivierung des sog. Abwesenheitsassistenten seines E-Mail-Accounts, sodass eine Weiterleitung an eine/n Vertreter/in bzw. eine Bearbeitung/Kenntnisnahme nicht habe erfolgen können. Anlässlich dieses Falls habe sie nunmehr generelle Vorkehrungen getroffen, um solche Probleme künftig zu vermeiden.
Die Bürgermeisterin räumt in der Gesamtbetrachtung ein, dass seitens der Stadt eine gewissenhaftere Einlasskontrolle von Herrn Haas angezeigt gewesen wäre.
Die Kommunalaufsicht pflichtet dieser Gesamtbetrachtung bei, zumal Haas einen Testnachweis per Handy unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes vorgezeigt hat. Dieser hätte im Weiteren konkret überprüft werden müssen. Dass seitens der Verwaltung entsprechend obiger Ausführungen keine Kenntnis über einen negativen PCR-Test bestand, kann dieses Versäumnis nicht rechtfertigen.
Nach alldem ist festzuhalten. Die Bürgermeisterin räumt selbst ein und die Kommunalaufsicht stimmt dem zu, dass der Ausschluss von Haas vermeidbar gewesen wäre, wenn:
1. bei Abwesenheit von Mitarbeitern die Weiterleitung eingehender E- Mails an dessen Vertreter/in sichergestellt und 2. die Einlasskontrolle gewissenhafter gewesen wäre.