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Senkung nach Neukalkulation

Warum eine Neukalkulation?

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am im Mai 2022 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 rechtswidrig ist, weil sie zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet (vgl. auch Stadtecho vom 16.09.2022, S. 22 und FDP-Lohmar.de).

Wie hat die Politik reagiert?

Für die Gemeinden ist nach Auffassung der Landesregierung durch dieses Urteil eine große Unsicherheit entstanden hinsichtlich der Frage, wie die kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden dürfen. Sie hat daher eine Präzisierung der Regelungen zu den Benutzungsgebühren im Kommunalabgabengesetz vorgeschlagen. Der Landtag hat dem Vorschlag am 07.12.2022 zugestimmt.

Was hat die Neukalkulation ergeben?

Die Stadt Lohmar hat die Abwassergebühren auf der Grundlage der Änderungen neu kalkuliert. Der Rat hat am 08.12.2022 der Neukalkulation zugestimmt:

Nach der Neukalkulation ergeben sich folgende Abwassergebühren:

2022 alt 2022 neu 2023

Schmutzwassergebühr/cbm 3,88 € 3,59 € 3,71 €

Niederschlagswassergebühr/qm 1,81 € 1,66 € 1,65 €

Abwassergebühren incl. Landeszuschuss

Schmutzwassergebühr/cbm 3,82 € 3,53 € 3,68 €

Niederschlagswassergebühr/qm 1,78 € 1,63 € 1,63 €

Müssen die Lohmarer Bürgerinnen und Bürger etwas unternehmen?

Nein. Die Bescheide für 2022 sind vorläufig.

Norbert Kicinski

FDP Lohmar