Verkehrsminister Krischer (Grüne) hat nach einer Pressemeldung seines Ministeriums am 31.01.2024 den Planfeststellungsbeschluss für bauliche Veränderungen am Flughafen Köln/Bonn erlassen.
Mit dem Beschluss wird die Nutzung vorhandener, bislang nicht zugelassener Vorfeldflächen für Flugzeug-Abstellpositionen genehmigt. Auch wird der rechtliche Rahmen für die Errichtung von Frachthallen, Dienst- oder Verwaltungsgebäuden geschaffen. Regelungen zum Tag- und Nachtflugverkehr oder Fragen des Kapazitätsausbaus sind nicht Gegenstand des Beschlusses.
Der Minister betont, dass dem Flughafen Nebenbestimmungen auferlegt wurden, die sicherzustellen sollen, dass die Baumaßnahmen nicht zu einem Anstieg der Flugbewegungen führen können.
Der Beschluss ist für viele Lohmarer Bürger und Bürgerinnen befremdlich, befürchten sie doch entgegen den Beteuerungen des Ministers eine Zunahme des Flugverkehrs verbunden mit mehr Fluglärm.
Der FDP Ortsverband Lohmar sieht den Fluglärm der startenden und landenden Maschinen als gesundheitsbelastend an. Insbesondere ist der Fluglärm während der Nachtstunden durch den störenden Einfluss auf die Schlaferholung negativ.
Gleichzeitig erkennt die FDP Lohmar die Bedeutung des internationalen Verkehrsflughafens Köln/Bonn als Infrastruktur-, Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitergeberfaktor im Rhein- Sieg- Kreis und darüber hinaus an.
Für die FDP Lohmar ist die Entscheidung des Ministers insoweit nachvollziehbar.
Nach Auffassung der Frau Bürgermeisterin (vgl. Meldung vom 15.02.2024) bleibt es uns jetzt die Nebenbestimmungen kritisch zu lesen und zu beobachten wie sich der Ausbau des Flughafens tatsächlich in Bezug auf die Auswirkungen für die Anwohner*innen entwickelt und fordert mindestens ein Passagiernachtflugverbot in der Kernruhezeit der Nacht, wie an allen anderen deutschen Flughäfen.
Ein Passagierflugverbot ist nur bedingt zielführend, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dann die Frachtflüge zunehmen.
Die FDP Lohmar hält es daher für lohnenswert, über eine jährliche Maximalbelastung durch Starts und Landungen nachzudenken. Eine auf ein Flugfahrzeugmuster bezogene Festlegung von sog. Lärmpunkten unter gleichzeitiger Festlegung einer Gesamtpunktzahl, die nachts pro Jahr nicht überschritten werden darf, erscheint wirksamer als ein Nachtflugverbot für Passagierflüge. Bei einem Passagierflugverbot wäre es sehr wahrscheinlich, dass entfallender Passagierflugverkehr durch Frachtflüge ersetzt würde. Mit der Festlegung von Lärmpunkten würde eine Lärmobergrenze festgelegt, die einzuhalten wäre. Die Frage Frachtfluglärm oder Passagierfluglärm wäre dabei ohne Bedeutung.