FDP Lohmar

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Panorama Lohmar
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Aufkommensneutral umsetzen!

I. Neue Grundsteuer kommt

Ab dem 01.01.2025 ist die neue Grundsteuer anzuwenden.

II. Beschluss Landtag

Der Landtag hat für die Grundsteuer B beschlossen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke einerseits und Nichtwohngrundstücke andererseits festzulegen, damit den räumlich strukturellen Besonderheiten zwischen den Kommunen Rechnung getragen werden kann (vgl. hierzu kritisch Stadtecho Lohmar v. 19.07.2025, S. 13).

An dieser Stelle sei nochmals an die Möglichkeit erinnert, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert des Grundstücks nachzuweisen (vgl. Stadtecho Lohmar v. 28.06.2024, S. 10).

III. Aufkommensneutrale Umsetzung

Die Finanzverwaltung hat inzwischen die zu einer Aufkommensneutralität führenden Hebesätze berechnet.

Für Lohmar wurde für Wohngrundstücke ein aufkommensneutraler Hebesatz von 744 v.H. ermittelt.

Aufkommensneutralität bedeutet dass das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil bleibt. Dieser Hebesatz ist aber nicht unbedingt belastungsneutral. Es kann daher im Einzelfall dazu kommen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt.

IV. Auswirkungen

Die Stadt Lohmar hat in ihrer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 790 v.H. festgesetzt.

Die Stadt Lohmar ist rechtlich nicht verpflichtet, den zur Aufkommensneutralität führenden Hebesatz festzusetzen.

V. Forderung FDP

Die FDP hat wiederholt eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform der Grundsteuer gefordert und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Stadt den festgesetzten Hebesatz entsprechend anpasst

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