FDP Lohmar

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FDP erhebt Klage vor dem Verfassungsgerichtshof!

Der Landtag hat auf Antrag von CDU, Grünen und SPD beschlossen, das Kommunalwahlgesetz zu ändern. Danach wird erstmals bei der kommenden Kommunalwahl 2025 bei der Verteilung der Ratssitze das bisherige Divisorverfahren mit Standardrundung durch das Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich ersetzt (vgl. auch Lohmarer Stadtecho vom 12.07.2024, S. 14).

Nach Auffassung von Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Vorsitzender der FDP NRW, erschweren es die Änderungen, ein Mandat zu bekommen und eine Fraktion zu bilden. Die Änderung benachteiligt kleine Parteien systematisch und massiv.

Die FDP NW hat nun – wie angekündigt – am 15.11.2024 beim Verfassungsgerichtshof NRW Klage gegen die Änderung des Kommunalwahlgesetzes eingereicht mit der Begründung: Die Ersetzung des bisher bei Kommunalwahlen angewendeten Sitzverteilungsverfahrens durch ein Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich verletze sie in ihren Rechten auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl.

Höne sieht eine realistische Chance, dass die Änderung der Sitzverteilung vom Verfassungsgerichtshof NRW gekippt wird. Dann wäre in jedem Falle sichergestellt, dass die FDP Lohmar bei der Verteilung der Ratssitze nicht benachteiligt wird.

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